| Seite
erstellt
von Mathilde
Hörzer OG-SÜD Mitteilung an alle Dobermannfreunde und Dobermann - Welpen - Interessenten Dem Österreichischen
Dobermann Klub wurde mittlerweile bekannt, dass Ende 2006 der Verein
„Österreichischer Rassehundeverein Ortsgruppe
Dobermannverein.At.LV Pöttsching“ gegründet wurde.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Dazu ist zunächst klarzustellen, dass ausschließlich der Österreichische Dobermann Klub (ÖDK) die für die Betreuung der Rasse „Dobermann“ zuständige Verbandskörperschaft im Sinne der Regelungen der FCI und des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV) ist. Der Österreichische Dobermann Klub distanziert sich ausdrücklich vom „Österreichischen Rassehundeverein Ortsgruppe Dobermannverein.At.LV Pöttsching“ und legt Wert auf die Feststellung, dass die Tätigkeiten des genannten Vereines nicht unter der Schirmherrschaft des ÖDK oder des ÖKV erfolgen zudem keine Verbindung zwischen dem ÖDK und diesem Verein besteht. Eine der Hauptaufgaben des ÖDK besteht darin, durch die im Rahmen der Zuchtordnung festgelegten Bestimmungen Zuchtvorgänge im Detail zu regeln und nicht nur die Weiterentwicklung der Rasse „Dobermann“ zu gewährleisten, sondern auch zum Schutz von Welpeninteressenten umfangreiche „Sicherheitsvorkehrungen“ zu treffen. Damit soll erreicht werden, dass sich jeder Käufer, der einen unter Einhaltung der Zuchtordnung des ÖDK gezüchteten Welpen erwirbt, darauf verlassen kann, dass die Zuchtvorgänge mehrfach geprüft wurden und damit ein möglichst optimales Zuchtergebnis sichergestellt ist. Weiters ist die Abstammung der Welpen im Abstammungsnachweis dokumentiert. Hundezüchter, die nunmehr im Rahmen des ÖRV OG Dobermannverein.At.LV Pöttsching tätig werden, unterliegen in keiner Weise diesen strengen Zuchtregelungen, welche nur ÖDK-intern Geltung haben. Weiters werden grundsätzlich nur unter Einhaltung der Zuchtordnung des ÖDK Papiere ausgestellt, die sowohl vom ÖKV als auch von der FCI anerkannt sind. Diese sind nicht nur Voraussetzung für die Verwendung eines Hundes zur Zucht oder zur Teilnahme an Ausstellungen, sie belegen insbesondere die Herkunft und die Reinrassigkeit des Hundes und leisten Gewähr für die Gesundheit der Elterntiere, die nur bei Bestätigung der Zuchttauglichkeit für die Zucht eingesetzt werden dürfen. Der Österreichische Dobermann Klub ist aufgrund der derzeit eingetretenen Situation insbesondere deshalb in Sorge, da es im Zusammenhang mit dem Obmann des ÖRV OG Dobermannverein.At.LV Pöttsching, Roman Rauner, immer wieder zu Auseinandersetzungen kam. Er wurde aus der OG Judenburg des ÖDK ausgeschlossen und war im vergangenen Jahr in zwei Gerichtsverfahren vor dem LG Eisenstadt verwickelt, in welchen er jeweils Unterlassungsverpflichtungen eingehen musste, da er kreditschädigende Behauptungen über eine ÖDK-Züchterin aufgestellt hatte. Aus diesem Spannungsverhältnis heraus erfolgte offensichtlich in Opposition zum ÖDK nunmehr die Gründung eines eigenen Vereines. Der ÖDK wird die Entwicklung jedenfalls sorgfältig beobachten und erforderlichenfalls zum Schutz der Welpeninteressenten Maßnahmen treffen . Im Interesse der Welpeninteressenten wird darum ersucht, sich bei Unklarheiten an einen ÖDK-Züchter oder direkt an den Hauptzuchtwart des ÖDK zu wenden. ->
ab 2005 <
- |