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Die Durchführung der a.o. ÖDK Generalversammlung 28.11.2011 war wieder satzungswidrig Anträge der Antragsteller ignoriert und umgewandelt. Stimmberechtigungen satzungswidrig entzogen! Beschlüsse satzungswidrig! Wunschendsprechend, vieler ÖDK OG Einzelmitglieder und unter Einhaltung ÖDK Satzung §20/13 zur Information das Protokoll der a.o.GV 28.11.2011 zur Information auch das Protokoll der sogenannten Vorstandsitzung 04.01.2011 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ "Gipfeltreffen der Ignoranz und Satzungswidrigkeit" Generalversammlung des ÖDK am 17.06.2011 Bei der, von Inge Eberstaller, einberufenen Generalversammlung des ÖDK am Freitag 17.06.2011 mit Beginn 18 Uhr Veranstaltungsort: Vereinsheim der OG-LINZ - hatten die Delgierten (230 Stimmen) keinen Zutritt
Ein derart Satzungswidriges Verhalten, wie das von ÖDK Präsidentin Inge Eberstaller begangen, gab es in der langjährigen Geschichte des Österreichischen Dobermann Klub`s (ÖDK) noch nie. |
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Trotz der Tatsache (Beweis aufliegend) dass Inge Eberstaller keine eingeschriebenen Briefe annimmt, von ihr E-Mail`s oft nicht abgerufen werden können (PC-Schuld) und normal frankierte Briefe ignoriert werden, hat Frau Eberstaller die Teilnahme der 6 Delegierten (60 Stimmen) der OG-Süd an der Generalversammlung des Österreichischen Dobermannklub's (ÖDK) unter Androhung einer Besitzstörungsklage verweigert. Der Veranstaltungsort war bei Frau Eberstallers (OG-LINZ) Abrichteplatz in Linz, Haselgraben. Enormer Stau mit Unfallgefahr in der Leonfeldnerstr., direkt vor der Einfahrt zum Veranstaltungsort der GV (Abrichteplatz der Ortsgruppe Linz-Haselgraben), da die Einfahrt und Zutritt zum Veranstaltungsort durch herabgelassenen Schranken verwehrt wurde.
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Die Rechnungsprüfer haben die Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel nicht überprüfen können, weil der ÖDK Kassier von der Präsidentin Frau Eberstaller, keinen Zutritt bekam.
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Das
Leitungsorgan konnte in dieser GV
(Mitgliederversammlung/Delegiertenversammlung) der
vereinsrechtlichen Verpflichtung, die
Mitglieder über die Tätigkeit und die finanzielle Gebarung
des Vereins zu informieren, nicht nachkommen. Mitglieder hatten keinen
Zutritt!
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Die alljährlich zu ehrenden Mitglieder konnten Ihre verdienten Auszeichnungen nicht erhalten, weil Ausstellungsreferent und Leistungsreferent keinen Zutritt zum Veranstaltungsort der ordentliche ÖDK Generalversammlung-Delegiertenversammlung hatten. |
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2 Delegierte
von der OG-Judenburg, welche über den oberen Teil den
Veranstaltungsort (Vereinsheim der ÖDK-Ortgruppe Linz) zu
Fuß betraten, wurden von Herrn Eberstaller (Gatte von Frau Inge
Eberstaller) und einem zweitem Herrn, mit den Worten „
schleicht`s eich “ (auf hochdeutsch: grob unhöflich:
"verschwindet"), sonst gibst eine Besitzstörungsklage,
eingeschüchtert und verjagt. Weiters wurden diese zwei
Personen (Frau B.K. und Herr P.H.) gegen
ihres Willens fotografiert, wobei sich Herr P.H. noch vor die
Nummerntafel seines Auto stellte, dann sofort wegfuhr. Er hatte
offensichtlich Angst um sein Auto. Frau Eberstaller versuchte derweilen
nachweislich, 4 Personen (Hrn. M.M., Hrn. M.G., Hrn. A.P. und Fr.
M.H.) zu nötigen, indem diese Personen bzgl. der Wahlmanipulation
im Jahr 2010, Einverständiserklärungen unterzeichnen sollten.
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Über das mehrfach Satzungswidrig - einberufene ÖDK
Schiedsgericht - will gar nicht mehr länger eingegangen werden. |
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Alle Delegierten der OG-Wien und Umgebung, OG-Riedau, OG-Judenburg und OG-Süd (gesamt 230 Stimmen),
angereist aus ganz Österreich, hatten keinen Zutritt zur Generalversammlung des Österreichischen Dobermannklubs (ÖDK).
Hunderte von Kilometern umsonst gefahren, Zeit und Geld
investiert viele mussten sich von der Arbeit frei nehmen.
Beginn der GV Freitag 18 Uhr.
Lediglich die OG`s Linz (110 Stimmen) und OG-Großau (10
Stimmen)
hätten demnach Stimmrecht gehabt. Der Tiroler Dobermannklub hat
angeblich keine Delegierten entsandt.
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Diese Generalversammlung des ÖDK 17.06.2011 kann vereinsrechtlich keine Gültigkeit haben und wird selbstverständlich Frau Inge Eberstaller (privat) für Benzin und Verdienstentgang aufkommen müssen. |
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