Seite erstellt von Mathilde Hörzer 


Die Durchführung der a.o. ÖDK Generalversammlung  28.11.2011 war wieder satzungswidrig
Anträge der Antragsteller ignoriert und umgewandelt.
Stimmberechtigungen satzungswidrig entzogen! Beschlüsse satzungswidrig!
Wunschendsprechend, vieler ÖDK OG Einzelmitglieder und unter Einhaltung ÖDK Satzung §20/13
zur Information das Protokoll der a.o.GV 28.11.2011

zur Information auch das Protokoll der sogenannten Vorstandsitzung 04.01.2011

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"Gipfeltreffen der Ignoranz und Satzungswidrigkeit"
Generalversammlung des ÖDK am 17.06.2011
 
Bei der, von Inge Eberstaller, einberufenen Generalversammlung des ÖDK am Freitag 17.06.2011 mit  Beginn 18 Uhr
Veranstaltungsort:  Vereinsheim der OG-LINZ -  hatten die Delgierten (230 Stimmen) keinen Zutritt


Ein derart Satzungswidriges Verhalten, wie das von ÖDK Präsidentin Inge Eberstaller begangen,
gab es in der langjährigen  Geschichte des Österreichischen Dobermann Klub`s (ÖDK) noch nie.


Trotz der Tatsache (Beweis aufliegend) dass Inge Eberstaller keine eingeschriebenen Briefe annimmt, von ihr E-Mail`s oft nicht abgerufen werden können (PC-Schuld) und normal frankierte Briefe ignoriert werden, hat Frau Eberstaller die Teilnahme der 6 Delegierten (60 Stimmen) der OG-Süd an der Generalversammlung des Österreichischen Dobermannklub's (ÖDK) unter Androhung einer Besitzstörungsklage verweigert. Der Veranstaltungsort war bei Frau Eberstallers (OG-LINZ) Abrichteplatz in Linz, Haselgraben.

Enormer Stau mit Unfallgefahr in der Leonfeldnerstr., direkt vor der Einfahrt zum Veranstaltungsort der GV (Abrichteplatz der Ortsgruppe Linz-Haselgraben), da die Einfahrt und Zutritt zum Veranstaltungsort durch herabgelassenen Schranken verwehrt wurde. 


In keiner Zeile der ÖDK-Satzungen geht hervor dass Sanktionierungen - aus welchen Gründen auch immer - durch Entzug der Stimmberechtigung und der Teilnahme der Mitglieder/Delegierte an einer ordentlichen Generalversammlung ausgerufen werden dürfen.


Die Rechnungsprüfer haben die Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel nicht überprüfen können, weil der ÖDK Kassier von der Präsidentin Frau Eberstaller, keinen Zutritt bekam. 

Das Leitungsorgan konnte in dieser  GV (Mitgliederversammlung/Delegiertenversammlung)  der vereinsrechtlichen Verpflichtung, die Mitglieder über die Tätigkeit und die finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren, nicht nachkommen. Mitglieder hatten keinen Zutritt!

Die alljährlich zu ehrenden Mitglieder konnten Ihre verdienten Auszeichnungen nicht erhalten, weil Ausstellungsreferent und Leistungsreferent keinen Zutritt zum Veranstaltungsort der ordentliche ÖDK Generalversammlung-Delegiertenversammlung hatten.

2 Delegierte von der OG-Judenburg, welche über den oberen Teil den Veranstaltungsort (Vereinsheim der ÖDK-Ortgruppe Linz) zu Fuß betraten, wurden von Herrn Eberstaller (Gatte von Frau Inge Eberstaller) und einem zweitem Herrn, mit den Worten „ schleicht`s  eich “ (auf hochdeutsch: grob unhöflich: "verschwindet"), sonst gibst eine Besitzstörungsklage, eingeschüchtert und verjagt. Weiters wurden diese zwei Personen (Frau B.K. und Herr P.H.) gegen ihres Willens fotografiert, wobei sich Herr P.H. noch vor die Nummerntafel seines Auto stellte, dann sofort wegfuhr. Er hatte offensichtlich Angst um sein Auto. Frau Eberstaller versuchte derweilen nachweislich, 4 Personen (Hrn. M.M., Hrn. M.G., Hrn. A.P. und  Fr. M.H.) zu nötigen, indem diese Personen bzgl. der Wahlmanipulation im Jahr 2010, Einverständiserklärungen unterzeichnen sollten.


Um
eskaladierende Situationen zu vermeiden und um diesen Sachverhalt auch protokollarisch festzuhalten wurde durch Herrn M.M. die Polizei verständigt und wird dieses auch an die zuständige Bezirkshauptmannschaft und  Sicherheitsdirektion weitergeleitet.

Über das mehrfach Satzungswidrig - einberufene ÖDK Schiedsgericht - will gar nicht mehr länger eingegangen werden.
Nur soviel, Einzahlungen von 2 x Euro 1.000.-- sollte NICHT auf das ÖDK Konto (PSK-Konto), sondern auf ein unbekanntes Konto 
der Hypo-Bank überwiesen werden.


Alle Delegierten der OG-Wien und Umgebung, OG-Riedau, OG-Judenburg und OG-Süd (gesamt 230 Stimmen), angereist aus ganz Österreich, hatten keinen Zutritt zur Generalversammlung des Österreichischen Dobermannklubs (ÖDK). Hunderte von Kilometern umsonst gefahren, Zeit und Geld investiert viele mussten sich von der Arbeit frei nehmen. Beginn der GV Freitag  18 Uhr. Lediglich die OG`s Linz (110 Stimmen) und OG-Großau (10 Stimmen)  hätten demnach Stimmrecht gehabt. Der Tiroler Dobermannklub hat angeblich keine Delegierten entsandt.

Diese
Generalversammlung des ÖDK  17.06.2011 kann vereinsrechtlich keine Gültigkeit  haben
und wird selbstverständlich Frau Inge Eberstaller (privat) für Benzin und Verdienstentgang aufkommen müssen.

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dobermann SÜD


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